Folgene
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGBs)
sind Bestandteil aller Verträge, die mit der Firma „OZ
Engineering Company KG“, Fuggerstraße 3, 89233 Neu-Ulm,
geschlossen werden. Abweichende AGBs der Vertragspartner sind und
werden nicht Vertragsbestandteil. Werden Nebenabreden bzw.
besondere Abmachungen getroffen, dann sind sie nur verbindlich, wenn
sie auch schriftlich bestätigt wurden. Der Vertragspartner
(Kunde) bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll
geschäftsfähig ist. Ist er jünger, so ist die
Zustimmung der Eltern notwendig. Der im folgenden verwendete
Begriff für Ware erstreckt sich sowohl auf dingliche, als auch
auf geistige oder in Form von Arbeit erbrachte Leistung.
§2 Web -Links
Wir
erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die
Gestaltung und die Inhalte der über unsere Webseiten gelinkten
und/oder eingespielten Seiten haben. Aus diesem Grunde
distanzieren wir, „OZ Engineering Company KG“, uns ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und machen uns diese
Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle
Seiten, zu denen Links führen. Für Schäden, die
evtl. daraus entstehen können bzw. evtl. entstanden sind, haften
wir nicht.
§3 Preise
Alle
Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder
Frachtvergütungen fallen weg, wenn der Käufer am Fälligkeitstag nicht bezahlt. Die Lieferung der Ware erfolgt auf
Rechnung.
§4 Lieferzeit
Wenn
kein bestimmter Liefertermin oder keine kürzere oder längere
Lieferzeit ausdrücklich vereinbart ist, beträgt die
Lieferzeit 2 Monate vom Eingang der Bestellung an. Wird die Lieferung
ohne unser Verschulden unmöglich (§275 BGB), so sind wir
von der Pflicht zur Lieferung frei. Dies gilt insbesondere für
die Fälle höhere Gewalt, Verkehrsstörungen,
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen und Erkrankung.
§5 Lieferverzug
Haben
wir eine fest vereinbarte Lieferfrist oder einen Liefertermin nicht
einhalten können, so muß uns der Käufer nach §326
BGB eine Nachfrist von einem Monat für die Lieferung gewähren.
Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten.
§6 Zahlungsbedingungen
für Ware
Die
Ware ist sofort nach Erhalt rein netto zu bezahlen.
Bei
Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstage
an Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt. Gerät der
Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene
Rechnungen sofort fällig. Der Zahlungsverzug berechtigt uns
für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen.
Nach
Kaufabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren
Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den
Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus jüngeren
Lieferungen sofort fällig werden und berechtigen uns daneben zum
sofortigen Rücktritt.
Bei
Aufträgen über 1.000 Euro netto sind wir berechtigt, eine
Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme zu berechnen.
§7 Gewährleistung
Mängelrügen,
die offensichtliche Mängel betreffen, sind innerhalb von 5 Tagen
nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der behaupteten Mängel
bei uns anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt die Ware als vertragsgemäß
geliefert.
Haben
wir mangelhaft geliefert, so können wir binnen eines Monats nach
Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware
Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf
Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
ausgeschlossen. Werden durch den Käufer Mängel
angezeigt, die sich als unberechtigt erweisen bzw. durch
Falschbedienungen, falsche Aufbewahrung oder Nutzung hervorgerufen
wurden, ist „OZ Engineering Company KG“ berechtigt, die ihr
dadurch zusätzlich entstehenden Aufwendungen dem Käufer in
Rechnung zu stellen.
§8 Kreditschutz
Ist
die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft, so können
wir vom Vertrag zurücktreten oder die Erfüllung unserer
Verpflichtung von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung
abhängig machen.
Die
Kreditwürdigkeit ist zweifelhaft, wenn:
der
Käufer in den letzten 3 Jahren vor der Auftragserteilung die
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
In
den letzten 3 Jahren vor der Auftragserteilung ein
Konkurseröffnungsantrag über sein Vermögen mangels
Masse abgewiesen wurde.
ein
allgemeines Veräußerungsverbot gegen ihn erlassen wird.
der
Käufer selbst erklärt, er könne nicht zahlen.
die
Kreditauskunft einer Bank oder Auskunftei negativ ist.
Etwaige
bestehende Forderungen aus schon erfolgten Lieferungen werden bei
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers sofort fällig,
auch wenn andere Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.
§9 Haftung
Wir
übernehmen keine Haftung für die angebotenen Dienste oder
Informationen und aus deren Nutzung resultierenden Folgeschäden.
Dies gilt auch für die von Dritten angebotenen Dienste und
Informationen.
Dem
Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die
Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören,
dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
„OZ
Engineering Company KG“ haftet nicht für Verletzungen der
Vertraulichkeit von eMail - Nachrichten oder anders übermittelten
Informationen.
Grundsätzlich
übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die aus der
Verwendung unserer verschiedenen Angebote entstehen.
Haftung
und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des
Auftragswertes, maximal jedoch auf 250,00 Euro, beschränkt.
§10 Datenspeicherung
Die
im Auftrag oder einer Bestellung angegebenen Daten dürfen von
„OZ Engineering Company KG“ maschinell verarbeitet werden. Eine
Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
§11 Geltungsbereich
Für
die Gewährleistungbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser
AGB unwirksam sein oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass
der mit der betreffenden Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird.
Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen der AGB wird hiervon
nicht berührt.
§12 Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neu-Ulm.